Dauerhafte Zuwanderung als Fachkräfte für die Kosmetikbranche
Kriteriengeleitete Zuwanderung nach Österreich
Sie kommen aus einem Drittstaat (einem Staat außerhalb der EU) und möchten in Österreich leben und arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte, die qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten beantragen können. Familienangehörige können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird für 24 Monate ausgestellt. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten ArbeitgeberIn. Sie können eine Rot-Weiß-Rot – Karte als Fachkraft für 24 Monate beantragen, wenn Sie
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Mangelberuf laut Verordnung nachweisen können,
ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Österreich haben und das Unternehmen bereit ist, Ihnen das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Mindestentgelt zu bezahlen (im Falle einer betriebsüblichen Überzahlung ist auch diese zu gewähren) und
nach folgenden Kriterien mindestens 55 Punkte erreichen:
abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf (30)
Berufserfahrung pro Halbjahr (1)
Deutsch Zertifikat A1 (5)
Detusch Zertifikat A2 (10)
Deutsch Zertifikat B1 (15)
Englisch Zertifikat A2 (5)
Englisch Zertifikat B1 (10)
bis 30 Jahre (15)
bis 40 Jahre (10)
bis 50 Jahre (5)
Für Interessenten über 50 gibt es keine Möglichkeit sich zu bewerben
Welche Dokumente sind vorzulegen?
Für die Erteilung des Aufenthaltstitels sind insbesondere folgende Dokumente vorzulegen:
gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45x35mm)
Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)
Auf Verlangen der Behörde sind gegebenenfalls auch weitere Urkunden vorzulegen. Viele Behörden verlangen beispielsweise im Rahmen eines Erstantrags die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges. Die Vorlage eines solchen schon bei der Antragstellung kann jedenfalls zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen.
Für die Prüfung der einzelnen Kriterien nach dem Punktesystem (siehe oben) sind folgende Dokumente vorzulegen:
1. Qualifikation
a. Berufsausbildung
Zeugnis oder Diplom der abgeschlossenen Berufsausbildung
b. Universitätsreifenachweis (Matura, Abitur)
Zeugnis über einen Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife entspricht
c. Studienabschluss
Urkunde über den erfolgreichen Abschluss eines dreijährigen Studiums an einer Universität oder anderen tertiären Bildungseinrichtung
Nachweis über den Status der Universität oder anderen tertiären Bildungseinrichtung
2. Berufserfahrung
Dienstzeugnisse und Arbeitsbestätigung
3. Sprachkenntnisse
Sprachdiplom oder Kurszeugnis, das Deutschkenntnisse ab A1/A2/B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweist.
Diplome und Zeugnisse über Deutschkenntnisse können insbesondere an folgenden Instituten erworben werden: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, Österreichischer Integrationsfonds
Als Nachweis von Englischkenntnissen werden insbesondere folgende Diplome und Zeugnisse anerkannt: Cambridge Certificate, TELC-Zertifikat, IELTS-Sprachdiplom, TOEIC-Sprachdiplom, TOEFL-Sprachdiplom.
HINWEIS:
Die Urkunden und Nachweise sind im Original und in Kopie vorzulegen. Nicht in Deutsch oder Englisch verfasste Urkunden sind auf Deutsch oder Englisch zu übersetzen. Zur besseren Prüfung kann die Behörde verlangen, dass die Dokumente zu beglaubigen sind.